Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen
Die Dreitausendsassa GmbH, Neuer Steinweg 20, 20459 Hamburg, DE (nachfolgend „Eurohire“) stellt die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) für das Vertragsverhältnis zwischen Endnutzern, insbesondere registrierten Unternehmen oder ihren vertretungsberechtigten Mitarbeitern (nachfolgend „Unternehmen“), und Eurohire bereit. Die AGB in der aktuellen Fassung sind unter https://eurohire.com/agb abrufbar.
1. Leistungsgegenstand & Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen und Dienste, die Eurohire über die Plattform an Unternehmen anbietet. Eurohire stellt die Plattform unter https://eurohire.com (nachfolgend „Plattform“) zur Verfügung. Die Hauptleistungspflicht von Eurohire besteht in der Bereitstellung der Plattform. Die Plattform wird in dem Zustand zur Verfügung gestellt, wie sie zum Zeitpunkt der Registrierung des Unternehmens gemäß Ziffer 3 verfügbar war ("as is"). Die Plattform ermöglicht Unternehmen die Erstellung von Unternehmensprofilen, das Ausschreiben von Stelleninseraten, das Empfangen und Verwalten von Bewerbungen sowie automatisierte Nutzervorschläge.
Eurohire behält sich das Recht vor, die Plattform nach eigenem Ermessen fortzuentwickeln, Features hinzuzufügen oder zu entfernen sowie Teile der Plattform zu ändern oder vorübergehend/ dauerhaft einzustellen. Dies ist jedoch zulässig, solange wesentliche Vertragspflichten von Eurohire nicht beeinträchtigt werden und dies für das Unternehmen zumutbar ist. Ebenso behält sich Eurohire vor, künftig bestimmte Bereiche, Features oder Leistungen kostenpflichtig anzubieten. Die Verfügbarkeit der Plattform beträgt im Jahresmittel 98,5 %, abzüglich der notwendigen Wartungszeiten.
1.1 Geltung der AGB
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Unternehmen werden nur Vertragsbestandteil, sofern Eurohire ausdrücklich zustimmt.
1.2 Änderungen der AGB
Eurohire behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden wirksam, wenn das Unternehmen den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Eurohire weist in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Frist hin. Bei Widerspruch gelten die früheren AGB weiter. Eurohire kann in diesem Fall das Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Wochen nach Widerspruchszugang kündigen. Ausgenommen hiervon sind Änderungen, die wesentliche Vertragspflichten betreffen.
2. Registrierung und Zulassung zur Plattform
Zur Registrierung auf der Plattform sind ausschließlich Unternehmen oder deren vertretungsberechtigte Mitarbeiter berechtigt, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die Registrierung erfolgt durch Ausfüllen des Registrierungsformulars und die Eröffnung eines Accounts unter Verwendung einer dem Unternehmen zugehörigen E-Mail-Adresse. Die im Registrierungsformular abgefragten Daten müssen korrekt, vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell angegeben werden. Vor dem Absenden des Registrierungsformulars muss das Unternehmen bestätigen, dass es die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
Zur Überprüfung der gemachten Angaben sendet Eurohire dem Unternehmen eine Bestätigungsmail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens zu. Die von Unternehmen im Registrierungsprozess übermittelten Daten werden von Eurohire auf Plausibilität und Vollständigkeit hin überprüft. Falls Eurohire einen begründeten Verdacht auf Missbrauch oder Unwahrhaftigkeit der übermittelten Daten hat, behält sich Eurohire das Recht vor, die Freischaltung des Unternehmensprofils abzulehnen. Nach gründlicher Überprüfung und sofern keine Bedenken seitens Eurohire bestehen, wird das Unternehmensprofil aktiviert. Hierzu wird eine Bestätigungsmail mit einem Aktivierungslink an die angegebene E-Mail-Adresse des Unternehmens gesendet. Durch Klicken auf den Aktivierungslink nimmt das Unternehmen das Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags an. Nach der Aktivierung kann das Unternehmensprofil individuell gestaltet werden. Es ist jedoch festzuhalten, dass hierdurch kein Anspruch auf Vertragsabschluss oder Freischaltung des Unternehmensprofils entsteht.
Falls dem Unternehmensprofil weitere Nutzer-Accounts für Mitarbeiter hinzugefügt werden, obliegt es dem Unternehmen, sicherzustellen, dass sämtliche datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt werden. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass die damit verbundene Datenverarbeitung rechtmäßig erfolgt und die betroffenen Mitarbeiter in diese Verarbeitung eingewilligt haben.
3. Rechte und Pflichten des Unternehmens
Das Unternehmen trägt die Verantwortung für die Vertraulichkeit seiner Anmeldedaten. Benutzername und Passwort für den Zugang zur Plattform müssen so geschützt werden, dass Unbefugte oder Dritte keinen Zugriff darauf haben. Die Zugangsdaten dürfen ausschließlich an zugangsberechtigte Mitarbeiter weitergegeben werden, die zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Falls dem Unternehmen ein Missbrauch der Anmeldedaten bekannt wird oder ein solcher droht, muss Eurohire umgehend informiert werden. Für den missbräuchlichen Gebrauch der Anmeldedaten haftet das Unternehmen, es sei denn, das Unternehmen ist für den Missbrauch nicht verantwortlich.
Das Unternehmen ist verpflichtet, die erstellten Stelleninserate sowie die Angaben im Unternehmensprofil aktuell zu halten. Das Unternehmen darf keine Handlungen unternehmen, die die Plattform oder die Eurohire Services umgehen, wie beispielsweise das Veröffentlichen von Kontakt-Mail-Adressen für Bewerbungen oder von Links bzw. Hinweisen zu alternativen Bewerbungswegen außerhalb der Plattform.
Die über die Plattform veröffentlichten Inhalte, einschließlich Unternehmensprofile und Stelleninserate, werden von Eurohire als Drittinhalte betrachtet, sofern sie nicht durch einen eindeutigen Hinweis von Eurohire gekennzeichnet sind. Eurohire überprüft Drittinhalte nicht auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit und übernimmt daher keine Verantwortung oder Gewährleistung für diese Inhalte.
Nicht mehr aktuelle Stelleninserate können durch Anpassung des Status in der Profilverwaltung archiviert werden. Diese archivierten Stelleninserate sind nicht mehr öffentlich sichtbar, können aber vom Unternehmen erneut aktiviert werden, indem sie wieder auf den Status „online“ gesetzt werden.
Das Unternehmen ist verantwortlich für die hochgeladenen Inhalte und muss sicherstellen, dass diese den geltenden Gesetzen und Rechtsvorschriften entsprechen. Es ist untersagt, Daten oder Inhalte hochzuladen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen, wie zum Beispiel Urheberrechte. Gewaltdarstellungen, pornografische, diskriminierende, beleidigende, rassistische, verleumderische oder andere rechtswidrige Inhalte dürfen nicht hochgeladen oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Ebenso ist es untersagt, geschützte Marken oder andere geschützte Zeichen hochzuladen, es sei denn, das Unternehmen verfügt über entsprechende Nutzungs- oder Verwertungsrechte.
Das Unternehmen muss sicherstellen, dass bei der Nutzung der Plattform und dem Umgang mit personenbezogenen Daten die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Die Regelungen in Ziffer 8 sind ebenfalls zu beachten.
Die automatisierte Absage von Bewerbern durch das Unternehmen, beispielsweise wenn eine Bewerbung nicht den Anforderungen entspricht, erfolgt über ein technisches Feature. Eurohire agiert hierbei lediglich als technischer Dienstleister. Das Unternehmen ist allein verantwortlich für die Erstellung und Rechtskonformität dieser automatisierten Absagen.
4. Rechte und Pflichten von Eurohire
Eurohire agiert als technischer Dienstleister im Bereich Software und Plattform, um weltweit Arbeitskräfte und Unternehmen miteinander zu verbinden und offene Stellen bestmöglich zu besetzen. Im Rahmen des Nutzungsvertrages erfüllt Eurohire seine Hauptleistungspflichten, indem es die Plattform gemäß den verfügbaren Funktionen gemäß Ziffer 1 zur Verfügung stellt und – falls Zusatzleistungen gemäß Ziffer 6 in Anspruch genommen werden – die vereinbarten Leistungen erbringt. Eurohire vermittelt keine Bewerber und ist in keiner anderen Weise am Bewerbungs- oder Stellenbesetzungsprozess beteiligt. Ein Erfolg ist demnach nicht garantiert.
Eurohire ist nicht dazu verpflichtet, die über die Plattform veröffentlichten oder übermittelten Informationen und Inhalte proaktiv zu überwachen oder auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Rechtmäßigkeit zu prüfen. Dennoch behält sich Eurohire das Recht vor, Stelleninserate auf Rechtskonformität hin stichprobenweise zu überprüfen. Bei begründetem Verdacht auf Verstöße kann Eurohire die in Absatz 4 festgelegten Maßnahmen ergreifen.
Eurohire wird das Unternehmen regelmäßig per E-Mail über Plattformaktivitäten informieren, wie beispielsweise den aktuellen Status von Stelleninseraten, Account-Informationen, Buchungen, eingegangene Bewerbungen oder den Bewerbungsprozess.
Eurohire kann nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Unternehmens Sanktionen verhängen, wenn das Unternehmen gegen diese AGB oder anwendbares Recht verstoßen hat. Die Schwere der Sanktionen richtet sich nach der Schwere des Verstoßes des Unternehmens. Die Sanktion bleibt bestehen, bis das Unternehmen den Verstoß behebt und die Gefahr einer Wiederholung beseitigt hat. Mögliche Sanktionen sind insbesondere: (i) Deaktivierung oder Sperrung von Zusatzleistungen oder Inhalten, einschließlich auf der Plattform veröffentlichter Bilder, Dateien oder Textpassagen des Unternehmens; (ii) Löschung der vom Unternehmen erstellten Inhalte; (iii) vollständige Sperrung des Zugangs zur Plattform, einschließlich des Unternehmensprofils; (iv) Löschung des Unternehmens-Accounts oder Kündigung des Nutzungsvertrags. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch Eurohire gemäß Ziffer 7 Absatz 4 bleibt hiervon unberührt, ebenso wie die Möglichkeit zur Geltendmachung weiterer Ansprüche.
5. Kostenpflichtige Leistungen und Rechnungslegung
Eurohire bietet dem Unternehmen kostenpflichtige Leistungen an, insbesondere zur Erhöhung der Reichweite von Stelleninseraten (Multi-Postings), die nach Buchung und Zahlung aktiviert werden. Die Preisgestaltung, der Inhalt, der Leistungsumfang, die Laufzeit sowie die Zahlungs- und Kündigungsbedingungen ergeben sich aus den aktuellen Leistungsbeschreibungen auf der Plattform. Diese Informationen werden dort umfassend und transparent dargestellt. Preisangaben für Abonnementmodelle verstehen sich zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer.
Wenn durch die Nutzung von Abonnementmodellen Inhalte auf Drittplattformen veröffentlicht werden, beispielsweise im Rahmen von Multi-Postings, ist das Unternehmen dafür verantwortlich, die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters zu beachten. Bei Verstößen können die veröffentlichten Inhalte vom Drittanbieter gesperrt oder gelöscht werden.
Um Zusatzleistungen zu buchen, wählt das Unternehmen den gewünschten Service in der Jobverwaltung aus und bestätigt die Buchung durch Klicken auf den Button „Jetzt kostenpflichtig buchen“. Mit dieser Buchungsbestätigung akzeptiert Eurohire das Angebot, und somit kommt ein Vertrag über die ausgewählte Leistung zustande.
Die Rechnungsstellung für gebuchte Abonnementmodelle erfolgt digital; eine Rechnung in Papierform wird nicht erstellt. Die Rechnung wird entweder per E-Mail an das Unternehmen gesendet oder in dessen Unternehmensprofil auf der Plattform hinterlegt und kann dort jederzeit eingesehen werden.
Einzelne Dienstleistungen von Eurohire, die über die Plattform bereitgestellt werden, können zukünftig kostenpflichtig sein. Das Unternehmen wird spätestens vor der erstmaligen Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Zusatzleistung über diese Kostenpflichtigkeit informiert. Vor der Nutzung einer kostenpflichtigen Zusatzleistung muss das Unternehmen bestätigen, dass es über die Kosten und die Höhe der Gebühren informiert wurde und mit der kostenpflichtigen Nutzung einverstanden ist.
Anfallende Gebühren sind jeweils für den gewählten Abrechnungszeitraum im Nachhinein zahlbar. Die Zahlung kann per Rechnung erfolgen. Die Zahlung gilt als erfolgt, sobald Eurohire über den Rechnungsbetrag tatsächlich verfügen kann.
6. Nutzungsrechte
Das Unternehmen gewährt Eurohire das nicht-exklusive, räumlich und zeitlich uneingeschränkte Recht, die Inhalte, insbesondere Bilder, Logos und Texte, die im Unternehmensprofil und in Stelleninseraten bereitgestellt werden, sowie die im Rahmen des Bewerbungs-Managements generierten Daten auf der Plattform zu nutzen, um die vertraglichen Ziele zu erreichen. Dies umfasst auch das Recht, die Inhalte zu verändern und in geänderter Form zu nutzen. Dazu gehört die Möglichkeit, Bilder zu vergrößern, zu verkleinern oder Schwarz-Weiß-Bilder in Farbbilder umzuwandeln, um die Bilder im Profil entsprechend darzustellen. Sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich anders festgelegt, werden dem Unternehmen keine Nutzungsrechte an den gewerblichen Schutzrechten von Eurohire eingeräumt.
7. Laufzeit und Beendigung
Der Nutzungsvertrag beginnt mit seinem Zustandekommen gemäß Ziffer 2 und gilt für unbestimmte Zeit.
Das Unternehmen kann den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, indem es eine eindeutig als "Kündigung" betitelte E-Mail an support@eurohire.de sendet.
Das Unternehmensprofil kann jederzeit durch eine eindeutig als "Löschung" betitelte E-Mail an support@eurohire.de gelöscht werden.
Mit der Löschung des Unternehmensprofils werden alle auf der Plattform erstellten und veröffentlichten Stelleninserate sowie das Unternehmensprofil deaktiviert. Zudem werden sämtliche eingegangenen Bewerbungen und im Unternehmensprofil hinterlegten Daten unwiderruflich gelöscht. Hiervon ausgenommen sind Daten, die den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen oder deren Verarbeitung zur Erfüllung von Eurohires Vertragspflichten erforderlich ist.
Eurohire kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat in Textform (per E-Mail) kündigen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Unternehmen schuldhaft gegen Ziffer 3, Ziffer 8 oder andere wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt. Eurohire behält sich außerdem das Recht vor, das Service Agreement außerordentlich zu kündigen, wenn ein Kontrollwechsel im Unternehmen stattfindet, der dazu führt, dass die Mehrheit der Stimmrechte auf einen Dritten übergeht und dadurch die Entscheidungsbefugnis der Unternehmensorgane direkt von diesem Dritten bestimmt werden kann.
8. Datenschutz und Datensicherheit
Eurohire gewährleistet ein angemessenes Datenschutzniveau für alle Datenverarbeitungsprozesse im Zusammenhang mit der Plattform. Die Details zu diesen Prozessen sind in der jeweils gültigen Datenschutzerklärung festgelegt.
Das Unternehmen ist hinsichtlich der Verarbeitung der übermittelten und gegebenenfalls lokal gespeicherten Bewerberdaten gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO der datenschutzrechtliche Verantwortliche. Das Unternehmen ist daher eigenverantwortlich dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Anforderungen der aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen vollständig und aktuell umgesetzt werden, um den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten. Dies umfasst insbesondere die Erfüllung folgender Punkte: (1) Erfüllung der Informationspflichten gegenüber Bewerbern und eigenen Mitarbeitern, (2) rechtskonforme Hinzufügung von Mitarbeitern zum Unternehmensprofil und (3) Einhaltung der geltenden Löschfristen.
Falls Eurohire als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO für das Unternehmen agiert, gelten die Bestimmungen der Anlage 1 zur Auftragsverarbeitung.
9. Haftung
Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet Eurohire im Rahmen der Nutzung der Plattform nach den folgenden Bestimmungen.
Sofern dem Unternehmen durch die Nutzung von unentgeltlich bereitgestellten Leistungen auf der Plattform ein Schaden entsteht, haftet Eurohire nur, wenn der Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unentgeltlichen Leistungen entstanden ist, das Unternehmen nicht schuldhaft gehandelt hat und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit seitens Eurohire.
Für die Haftung gelten die nachfolgenden Regelungen:
- Für Schäden, die durch Eurohire, dessen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haftet Eurohire unbeschränkt.
- In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet Eurohire nicht. Im Übrigen ist die Haftung von Eurohire für leicht fahrlässig verursachte Schäden auf diejenigen Schäden beschränkt, die im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise vorhersehbar waren (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Diese Beschränkung gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder einfachen Erfüllungsgehilfen.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, Körper- oder Personenschäden, Verletzung von Garantien sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.
Für Pflichtverletzungen des Unternehmens, insbesondere bei Verletzung fremder Marken, Urheber- und Namensrechte, haftet ausschließlich das Unternehmen selbst. Das Unternehmen stellt Eurohire von sämtlichen auf Zahlung gerichteten Ansprüchen anderer Unternehmen oder Dritter auf erstes Anfordern frei, die gegen Eurohire wegen einer Rechts- oder Vertragsverletzung durch das Unternehmen geltend gemacht werden. Das Unternehmen übernimmt auf erstes Anfordern alle angemessenen Kosten, die Eurohire aufgrund einer solchen Rechtsverletzung entstehen. Dies umfasst insbesondere die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. Diese Regelung gilt nicht, wenn das Unternehmen die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Andere Ansprüche von Eurohire gegen das Unternehmen bleiben von dieser Regelung unberührt.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB oder einer im Zusammenhang hiermit geschlossenen weiteren Vereinbarung, gleich wann und aus welchem Grund, unwirksam sein oder werden, oder diese AGB eine nach übereinstimmender Auffassung der Parteien regelungsbedürftige Lücke enthalten, beeinflusst dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung durch eine wirtschaftlich der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung am nächsten kommende Regelung zu ersetzen. Bis zu dieser Ersetzung gelten anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung die gesetzlichen Regelungen.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Für das Vertragsverhältnis zwischen Eurohire und dem Unternehmen sowie für die von Eurohire zu erbringenden Leistungen oder Handlungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.
Der ausschließliche, auch internationale Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis zwischen Eurohire und dem Unternehmen ergeben, ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Eurohire. Eurohire behält sich das Recht vor, das Unternehmen auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
Bei Fragen oder Problemen steht unser Support unter support@eurohire.de zur Verfügung.